Das berichten die Nachrichtenagentur Reuters und die ARD. Mit Blick auf die Chancengleichheit der Parteien werde dies als juristisch problematisch eingestuft, hieß es. Die Berliner Justizsenatorin Badenberg sagte der ARD, nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssten Staatsorgane unmittelbar vor Wahlen alles unterlassen, was in irgendeiner Art und Weise geeignet sei, Einfluss auf die Wahlentscheidung der Bürger zu nehmen.
Hinzu kommt, dass der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Haldenwang, als Kandidat der CDU für den Bundestag antreten möchte. Die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz soll aber weiterlaufen.
Diese Nachricht wurde am 13.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.