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Wohnungsbau
Bund setzt auf Steuerbonus für Investoren

Es fehlt an bezahlbaren Wohnungen, vor allem in Ballungsgebieten. Die Bundesregierung will den Wohnungsbau ankurbeln – mit einem Steuerbonus für Bauherren. Experten bezweifeln, ob die Rechnung aufgeht.

Von Panajotis Gavrilis |
    Wohnungsbau in München: Dämmplatten werden über eine Baustelle gehoben.
    Die Kosten für Neubauten sollen zusätzlich mit fünf Prozent steuerlich absetzbar sein (picture alliance / SvenSimon)
    Bauen Bauen Bauen – die Bundesregierung will so der Wohnungsnot etwas entgegensetzen. Steuerliche Anreize sollen aus ihrer Sicht konkret dabei helfen, den Mietwohnungsneubau anzukurbeln. Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass private Investoren jährlich fünf Prozent ihrer Baukosten steuerlich geltend machen können. Die sogenannte "Sonder-Absetzung für Abnutzung" - kurz Sonder-AfA – ist dabei bis 2021 befristet.
    Klaus-Peter Hesse, Geschäftsführer des "Zentralen Immobilien Ausschusses" begrüßt grundsätzlich, dass die Bundesregierung erkannt hat, dass mehr Wohnungen entstehen müssten. Aber: Eine Sonderabschreibung "wie diese ist eher für Rezession und schwierige Zeiten ein Mittel, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und nicht in einer Hochkonjunkturphase."
    Immobilienwirtschaft fordert dauerhaft höheren Steuerbonus
    Die neue Sonderabschreibungsmöglichkeit ist mit der bereits bestehenden "linearen Abschreibung" von zwei Prozent kombinierbar. So können laut Gesetzentwurf bis zu 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden.
    Der Immobilienwirtschafts-Vertreter Hesse fordert aber, statt des neuen Steuerbonus, die bereits bestehende Abschreibung zu erweitern. "Da erwarten wir und wünschen uns auch gleichzeitig von der Bundesregierung, dass man da einen nachhaltigen, dauerhaften Ansatz wählt und diese lineare Bau-AfA endlich von zwei auf mindestens drei Prozent erhöht. Wenn man noch ein bisschen was machen möchte, um anzureizen, wären sogar vier Prozent der richtige Satz."
    Die neue Sonderabschreibung darf nur in Anspruch genommen werden, wenn unter anderem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für eine neue Wohnung 3.000 Euro je Quadratmeter nicht übersteigen. So sollen steuerliche Anreize für Luxuswohnungen vermieden werden. Diese seien von der Förderung ausgeschlossen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
    Mieterbund rechnet nicht mit mehr bezahlbarem Wohnraum
    Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes hält die steuerliche Förderung für private Investoren für den völlig falschen Ansatz. "Es ist nicht vorgesehen, dass ein Mietendeckel eingeführt wird. Es ist vorgesehen, dass es Förderungen gibt. Aber es wird nicht etwa gesagt: Ihr dürft hinterher nicht mehr als X-Euro Miete pro Quadratmeter nehmen."
    Soll heißen: Wenn Investoren Baukosten durch Steuererleichterungen sparen, heißt das nicht, dass am Ende auch günstig vermietet wird, so Siebenkotten: "Wenn wir nun Investoren finden, die hingehen und sagen: Diese Förderung nehme ich in Anspruch, dann müssen Sie von reinem Altruismus getrieben sein, wenn Sie dann hinterher sagen: Ich nehme nur 7,50 Euro Miete. Denn Sie können ja am Markt eine viel höhere Miete erzielen.
    Nach der Einführung des Baukindergeldes bringt die Bundesregierung mit dem Steuerbonus die zweite Maßnahme in dieser Woche auf den Weg, um ihr selbstgestecktes Ziel zu erreichen – nämlich 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime zu schaffen. Am Freitag findet zudem der sogenannte "Wohngipfel" der Bundesregierung im Kanzleramt statt, um weitere Lösungen zu finden, wie bezahlbarer Wohnraum entstehen kann.