Bundesverfassungsgericht
Wohnungsdurchsuchung in bestimmten Fällen unverhältnismäßig

Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gestärkt.

    Polizisten verlassen während einer Wohnungsdurchsuchung ein Haus.
    Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wurde vom Bundesverfassungsgericht gestärkt. (Archivbild) (Peter Kneffel/dpa)
    Die Karlsruher Richter gaben der Beschwerde einer Frau statt, deren Räumlichkeiten durchsucht worden waren. Sie war zuvor von der Polizei daran gehindert worden, in Berlin ein Werbeplakat für die Bundeswehr durch ein armeekritisches Poster zu ersetzen. Als in der Haupstadt weitere Plakate dieser Art auftauchten, ordnete das Amtsgericht an, die Wohnung der Frau zu durchsuchen. Dies verletzte dem Urteil zufolge jedoch die Grundrechte der Frau. Demnach war die Durchsuchung unangemessen, weil sie gemessen am verfolgten Zweck nicht verhältnismäßig gewesen sei.
    (Az. 2 BvR 1749/20)
    Diese Nachricht wurde am 21.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.