Die Straßburger Richter blieben mit ihrem Urteil hinter der Forderung der Kläger zurück. Diese hatten zuletzt 38 Milliarden Dollar (28,3 Milliarden Euro) verlangt. Die Kläger warfen Russland eine unrechtmäßige Zwangsenteignung zur eigenen Bereicherung vor. In einem vorläufigen Urteil hatten das Gericht 2011noch mitgeteilt, dass es keine Hinweise für ein unverhältnismäßiges Vorgehen der russischen Regierung bei der Zerschlagung von Yukos gefunden habe.
Yukos-Zerschlagung war politisch motiviert
Der Straßburger Richterspruch ist im Fall der Yukos-Zerschlagung bereits die zweite Niederlage in wenigen Tage für die russische Regierung. Erst am Montag hatte der Ständige Schiedsgerichtshof in Den Haag Russland eine Rekordentschädigung von 50 Milliarden US-Dollar (37,2 Milliarden Euro) abverlangt. Die Auflösung von Yukos sei politisch motiviert gewesen. Deshalb müsse die Regierung die ehemaligen Aktionäre entschädigen, lautete der Schiedsspruch. Sowohl das jetzige Urteil aus Straßburg als auch die Entscheidung des Schiedsgerichtshofs vom Montag sind gerichtlich anfechtbar.
Yukos war von dem Oligarchen Michail Chodorkowski zum größten russischen Ölkonzern aufgebaut worden. Der russische Staat und Gerichte warfen ihm sowie mehreren seiner Geschäftspartner dann allerdings schwere Wirtschaftsstraftaten vor. 2003 wurde Chodorkowski, der als scharfer Kritiker des russischen Präsidenten Wladimir Putin auftrat, wegen Steuerhinterziehung festgenommen. Nach zwei international umstrittenen Gerichtsverfahren wurde er Ende 2013 aus dem Straflager entlassen - nach einem Gnadengesuch an Putin.
(tzi/nin)