Das teilten das Bundesfinanzministerium und der Deutsche Landkreistag dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" mit. Daher seien die Bundesländer und Gemeinden im ersten Quartal 2023 in Vorleistung getreten. Das Geld solle aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer bereitgestellt werden. Die hierfür erforderliche gesetzliche Grundlage muss demnach aber erst noch auf Bundesebene im Verlauf des Jahres geschaffen werden. Zudem sei auch auf Länderebene ein rechtlicher Rahmen zu vereinbaren, um die Verteilung des Geldes auf die Kommunen zu organisieren. Gespräche hierfür liefen bereits.
Die Innenministerien der Bundesländer hätten dies auf Anfrage bestätigt, hieß es in dem Bericht weiter. Allerdings zeichne sich bereits ab, dass die für dieses Jahr zugesagten 2,75 Milliarden Euro nicht ausreichten.
Weiterführende Informationen
In unserem Newsblog zum Krieg in der Ukraine und seinen Auswirkungen finden Sie einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen.
Diese Nachricht wurde am 19.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.