Verwaltungsgericht
ZDF muss Wahlwerbespot von "Die Partei" senden

Das ZDF muss einen Wahlwerbespot der Satirepartei Die Partei im Bundestagswahlkampf senden. Das Verwaltungsgericht Mainz verpflichtete den Sender in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Ausstrahlung zur vorgesehenen Sendezeit am Samstag.

    Wahlplakat zur Bundestagswahl 202 für die Partei DIE PARTEI mit dem Slogan: Plakate verbieten.
    Wahlplakat für DIE PARTEI (IMAGO / Arnulf Hettrich)
    In der Begründung heißt es, eine Rundfunkanstalt dürfe die Ausstrahlung von Wahlwerbung nur zurückweisen, wenn ein Spot gegen Gesetze verstoße und dieser Verstoß schwer wiege. Dies sei bei dem vom ZDF beanstandeten Teil der Wahlwerbung der Partei nicht anzunehmen.

    Fiktive Vergewaltigung mit Bezug zu Unionskanzlerkandidat Merz

    Eine Sequenz des Spots deutet nach Angaben des Gerichts eine fiktive Vergewaltigungshandlung an, wobei das typische Rollenbild von Gewalt in Partnerschaften umgekehrt und ein Bezug zu Unionskanzlerkandidat Merz und seiner Ehefrau hergestellt werde. Für den durchschnittlichen Betrachter sei eindeutig erkennbar, dass es sich um eine satirische Überzeichnung handle, befand das Gericht.
    Der Wahlwerbespot könne nur so verstanden werden, dass er sich gegen sexualisierte Gewalt generell und auch in der Ehe wende. Nach Auffassung des Gerichts überwiegen daher die Meinungsfreiheit und die Betätigungsfreiheit als politische Partei im Vergleich zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Eheleute Merz.
    Diese Nachricht wurde am 14.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.