Von einem "Lex Google" oder aber von einem "Lex Springer" ist die Rede, wenn über das neue Leistungsschutzrecht gesprochen wird. Letzterer Begriff bezieht sich darauf, dass vor allem der Axel-Springer-Verlag seit geraumer Zeit massiv Lobbyarbeit betrieben hat, um das neue Gesetz durchzubringen. Noch im September letzten Jahres versprach Kanzlerin Merkel den Verlegern, dass die Bundesregierung eine ausgewogene Regelung anstrebe, die allen Seiten Rechnung trage. Doch von Ausgewogenheit könne nicht die Rede sein, meint Netzaktivist und Blogger Markus Beckedahl:
"Also wir befürchten erstmal ein ordnungspolitisches Monster, das zu sehr viel Rechtsunsicherheit führt. Nehmen wir mal ein Beispiel: Vonseiten der Verleger wurde in den vergangenen Jahren immer gefordert, dass man zum Beispiel einfache Links vergüten sollte, also wenn ich in meinem Blog einen Link setze und darauf verweise, dass hinter diesem Link ein interessanter journalistischer Beitrag in einem Medium zu finden ist, das sollte schon durch ein solches Leistungsschutzrecht abgegolten werden. Die Frage ist, bleibt das immer noch so drin in einem Gesetzesentwurf, den noch keiner gesehen hat, die andere Frage ist, ist das Zitatsrecht in Gefahr."
Doch die Verlage argumentieren, dass weder das Zitatrecht, noch das Recht auf Verlinkungen künftig eingeschränkt werde. Allerdings: In der Vergangenheit sind auch die Verlage oft nicht zimperlich gewesen, wenn es um die Durchsetzung ihrer Interessen ging. Ein Opernsänger, der zwei positive Kritiken über ihn auf seine Seite gestellt hatte, wurde von der FAZ und dem Verlag der Süddeutschen Zeitung abgemahnt und musste weit über 1000 EUR zahlen – obwohl dahinter keinerlei kommerzielles Interesse steckte. Allerdings ging dieser Fall über kurzes Zitieren hinaus.
André Gählert vom Deutschen Journalistenverband Berlin begrüßt das Leistungsschutzrecht erst einmal, sagt aber:
"Wir müssen natürlich berücksichtigen, …, dass die Urheber dort ihren Widerhall finden, also es kann nicht sein, dass für die Verlage ein Leistungsschutzrecht eingeführt wird und die Urheber dabei leer ausgehen, insofern fordern wir natürlich eine angemessene Vergütung für die Urheber und eine angemessene Vergütung sehen wir bei mindestens 50 Prozent."
Wie hoch die Beteiligung am Ende sein wird, darüber muss noch verhandelt werden, aber bei den Verlagen ist man sich wohl bewusst, dass das Leistungsschutzrecht nicht ohne eine Beteiligung der Autoren funktionieren wird, so argumentiert zumindest Christoph Keese vom Axel Springer Verlag:
"Es gab auch schon vor einigen Jahren Verhandlungen über genau dieses Thema, die Verlegerverbände verhandeln mit den beiden Gewerkschaften DJV und Verdi über die Höhe dieser angemessenen Beteiligung, die wird auf jeden Fall kommen und deswegen ist die Aussage nicht richtig, dass die Urheber nichts bekommen, ganz im Gegenteil, sie werden auf jeden Fall in erklecklicher Höhe beteiligt an den Ergebnissen dieses Leistungsschutzrechtes."
Problem ist allerdings, dass es in der Vergangenheit sehr oft die Tendenz gab, mit den Autoren sogenannte "Buy-Out-Verträge" abzuschließen. Das bedeutet: Nur ein Honorar wird gezahlt, und was dann in der Folge mit dem jeweiligen Text geschieht, ist Sache der Verlage. Die Autoren sahen keine zusätzlichen Gelder. Dieser Punkt ist noch nicht abschließend geklärt, meint André Gählert:
"Da ist der Gesetzgeber noch ein bisschen ungenau geblieben, wenn das Leistungsschutzrecht nur die Nutzungsinhaber betrifft, dann ist es natürlich eine Sache, die wir nicht unterstützen, es geht wirklich darum, die Urheber, die die Texte verfasst haben, zu honorieren und dann noch mal zu vergüten."
Wie die Vergütung aussehen kann, das ist noch völlig offen. Auch wie sie organisiert wird, etwa durch eine neugeschaffene Verwertungsgesellschaft analog zur GEMA oder zur VG Wort, auch das wird noch Gegenstand von Debatten sein. In den nächsten Wochen wird der Gesetzentwurf komplett veröffentlicht und die verschiedenen Seiten werden zur Diskussion eingeladen. Doch eines steht jetzt schon fest: Das Leistungsschutzrecht wird kommen, und vor allem die Großen wie Google und andere Suchmaschinen werden zahlen müssen.
"Also wir befürchten erstmal ein ordnungspolitisches Monster, das zu sehr viel Rechtsunsicherheit führt. Nehmen wir mal ein Beispiel: Vonseiten der Verleger wurde in den vergangenen Jahren immer gefordert, dass man zum Beispiel einfache Links vergüten sollte, also wenn ich in meinem Blog einen Link setze und darauf verweise, dass hinter diesem Link ein interessanter journalistischer Beitrag in einem Medium zu finden ist, das sollte schon durch ein solches Leistungsschutzrecht abgegolten werden. Die Frage ist, bleibt das immer noch so drin in einem Gesetzesentwurf, den noch keiner gesehen hat, die andere Frage ist, ist das Zitatsrecht in Gefahr."
Doch die Verlage argumentieren, dass weder das Zitatrecht, noch das Recht auf Verlinkungen künftig eingeschränkt werde. Allerdings: In der Vergangenheit sind auch die Verlage oft nicht zimperlich gewesen, wenn es um die Durchsetzung ihrer Interessen ging. Ein Opernsänger, der zwei positive Kritiken über ihn auf seine Seite gestellt hatte, wurde von der FAZ und dem Verlag der Süddeutschen Zeitung abgemahnt und musste weit über 1000 EUR zahlen – obwohl dahinter keinerlei kommerzielles Interesse steckte. Allerdings ging dieser Fall über kurzes Zitieren hinaus.
André Gählert vom Deutschen Journalistenverband Berlin begrüßt das Leistungsschutzrecht erst einmal, sagt aber:
"Wir müssen natürlich berücksichtigen, …, dass die Urheber dort ihren Widerhall finden, also es kann nicht sein, dass für die Verlage ein Leistungsschutzrecht eingeführt wird und die Urheber dabei leer ausgehen, insofern fordern wir natürlich eine angemessene Vergütung für die Urheber und eine angemessene Vergütung sehen wir bei mindestens 50 Prozent."
Wie hoch die Beteiligung am Ende sein wird, darüber muss noch verhandelt werden, aber bei den Verlagen ist man sich wohl bewusst, dass das Leistungsschutzrecht nicht ohne eine Beteiligung der Autoren funktionieren wird, so argumentiert zumindest Christoph Keese vom Axel Springer Verlag:
"Es gab auch schon vor einigen Jahren Verhandlungen über genau dieses Thema, die Verlegerverbände verhandeln mit den beiden Gewerkschaften DJV und Verdi über die Höhe dieser angemessenen Beteiligung, die wird auf jeden Fall kommen und deswegen ist die Aussage nicht richtig, dass die Urheber nichts bekommen, ganz im Gegenteil, sie werden auf jeden Fall in erklecklicher Höhe beteiligt an den Ergebnissen dieses Leistungsschutzrechtes."
Problem ist allerdings, dass es in der Vergangenheit sehr oft die Tendenz gab, mit den Autoren sogenannte "Buy-Out-Verträge" abzuschließen. Das bedeutet: Nur ein Honorar wird gezahlt, und was dann in der Folge mit dem jeweiligen Text geschieht, ist Sache der Verlage. Die Autoren sahen keine zusätzlichen Gelder. Dieser Punkt ist noch nicht abschließend geklärt, meint André Gählert:
"Da ist der Gesetzgeber noch ein bisschen ungenau geblieben, wenn das Leistungsschutzrecht nur die Nutzungsinhaber betrifft, dann ist es natürlich eine Sache, die wir nicht unterstützen, es geht wirklich darum, die Urheber, die die Texte verfasst haben, zu honorieren und dann noch mal zu vergüten."
Wie die Vergütung aussehen kann, das ist noch völlig offen. Auch wie sie organisiert wird, etwa durch eine neugeschaffene Verwertungsgesellschaft analog zur GEMA oder zur VG Wort, auch das wird noch Gegenstand von Debatten sein. In den nächsten Wochen wird der Gesetzentwurf komplett veröffentlicht und die verschiedenen Seiten werden zur Diskussion eingeladen. Doch eines steht jetzt schon fest: Das Leistungsschutzrecht wird kommen, und vor allem die Großen wie Google und andere Suchmaschinen werden zahlen müssen.