Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor und soll laut einem Gerichtssprecher erst nach Zustellung des Urteils an die Prozessbeteiligten veröffentlicht werden.
In dem Prozess ging es um die Frage, ob der Konzern mehr über mögliche Nebenwirkungen und Schadensfälle hätte informieren müssen und ob die Informationen die Behörden rechtzeitig erreichten. Geklagt hatte eine Kanzlei im Namen eines Menschen, der einen Impfschaden erlitten haben soll.
Diese Nachricht wurde am 30.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.