Daten, die im Rahmen des Bahn-Bonus-Programmes erhoben werden, möchte die Bahn in Zukunft für Marketingzwecke nutzen – unklar ist nur, in welcher Form sie das darf und welchen Einfluss so ein Bahn-Bonus Kunde darauf hat. Beim Bahn-Bonus-Programm sammelt man ja mit der Bahncard Punkte für gefahrene Strecken und bekommt dann dafür Freifahrten oder Prämien.
Die Bahn speichert für dieses Bonusprogramm von den Mitgliedern Daten wie Abfahrts- und Zielbahnhof, Wagenklasse, Verkaufsstelle oder Preise des Tickets. Und will dann - so nennt es die Bahn, den Kunden "auf seine individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Angebote" zusenden, sagt Jens-Oliver Voß von der Deutschen Bahn:
"Es könnte sein beispielsweise, dass ein Kunde, der oft nach Köln fährt mit der Bahn, der bekommt dann ein Angebot für einen Spezialtarif der Bahn eben auf dem Weg nach Köln. Das wäre ein Angebot. Oder eventuell noch die Möglichkeit, ein besonders günstiges Hotel zu buchen."
Und das ist eben für die Datenschützer ein großer Unterschied. Ob nämlich die Daten für eigene Angebote der Bahn genutzt werden oder zum Beispiel an Hotels weitergereicht werden, sagt Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix.
"Diese Hotels oder andere Anbieter wollen den Kunden gezielte Werbung ihrerseits zuleiten. Das kann nicht so geschehen, indem die Bahn Kundendaten an die Unternehmen weiterleitet, wohl aber möglicherweise, ich formuliere bewusst vorsichtig, indem sie bestimmten Kundengruppen Werbung dieser Drittfirmen präsentiert, entweder im Internet oder per Post."
Dass die Bahn mit den Daten der Kunden auf diese Art und Weise so etwas wie Datenhandel betreibt, das bestreitet die Bahn vehement:
"Jedes Kundenbindungsprogramm dient dazu, wir sind ein Wirtschaftsunternehmen wie die Lufthansa, so wie jede Tankstellenkette, um damit Geld zu verdienen, indem man Angebote macht. Über spezielle Services und so weiter. Es ist nicht so, dass wir als Bahn sagen, das ist ein Geschäftsmodell, mit dem man wahnsinnig viel Geld verdienen wollte. Aber all das, was wir dort erfassen, geben wir natürlich nicht nach draußen, das steht völlig fest."
Genau das wollen die Datenschützer jetzt noch mal genau prüfen. Denn die Bahn verspricht in einem Werbeflyer den Kunden exklusiven Service und führt unter den Kooperationspartnern Banken, Versicherungen, Tankstellen und sogar Fast-Food-Ketten auf – die dann die Kundendaten erhalten könnten, befürchten die Datenschützer. Und sie sagen: Jeder Nutzung der Daten außerhalb der Bahn muss der Bahnkunde gesondert zustimmen.
Die Teilnehmer am Bahn-Bonus-Programm werden also demnächst Post von der Bahn erhalten und sollen die neuen Vertragsbedingungen – die nämlich besagen, dass die Daten zu Marketingzwecken ausgewertet werden können - bestätigen. Wer das nicht will, fliegt aber dann auch nicht aus dem Bonusprogramm heraus, sagt Jens-Oliver Voss von der Bahn. Entsprechende Berichte in Zeitungen seien falsch.
"Der Kunde kann natürlich auch dagegen widersprechen, gegen das Zusenden von Werbung und auch gegen das explizite Auswerten seiner Daten. Und das ist ein wichtiger Punkt, da wird der Datenschutz absolut gewährt."
Im Infoblatt der Bahn wird darauf bis jetzt allerdings nicht ausdrücklich hingewiesen. Wer also in Zukunft die neuen Vertragsbedingungen für sein Bonusprogramm bekommt, sollte sich das Kleingedruckte noch mal genau durchlesen, bevor er unterschreibt.
Die Bahn speichert für dieses Bonusprogramm von den Mitgliedern Daten wie Abfahrts- und Zielbahnhof, Wagenklasse, Verkaufsstelle oder Preise des Tickets. Und will dann - so nennt es die Bahn, den Kunden "auf seine individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Angebote" zusenden, sagt Jens-Oliver Voß von der Deutschen Bahn:
"Es könnte sein beispielsweise, dass ein Kunde, der oft nach Köln fährt mit der Bahn, der bekommt dann ein Angebot für einen Spezialtarif der Bahn eben auf dem Weg nach Köln. Das wäre ein Angebot. Oder eventuell noch die Möglichkeit, ein besonders günstiges Hotel zu buchen."
Und das ist eben für die Datenschützer ein großer Unterschied. Ob nämlich die Daten für eigene Angebote der Bahn genutzt werden oder zum Beispiel an Hotels weitergereicht werden, sagt Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix.
"Diese Hotels oder andere Anbieter wollen den Kunden gezielte Werbung ihrerseits zuleiten. Das kann nicht so geschehen, indem die Bahn Kundendaten an die Unternehmen weiterleitet, wohl aber möglicherweise, ich formuliere bewusst vorsichtig, indem sie bestimmten Kundengruppen Werbung dieser Drittfirmen präsentiert, entweder im Internet oder per Post."
Dass die Bahn mit den Daten der Kunden auf diese Art und Weise so etwas wie Datenhandel betreibt, das bestreitet die Bahn vehement:
"Jedes Kundenbindungsprogramm dient dazu, wir sind ein Wirtschaftsunternehmen wie die Lufthansa, so wie jede Tankstellenkette, um damit Geld zu verdienen, indem man Angebote macht. Über spezielle Services und so weiter. Es ist nicht so, dass wir als Bahn sagen, das ist ein Geschäftsmodell, mit dem man wahnsinnig viel Geld verdienen wollte. Aber all das, was wir dort erfassen, geben wir natürlich nicht nach draußen, das steht völlig fest."
Genau das wollen die Datenschützer jetzt noch mal genau prüfen. Denn die Bahn verspricht in einem Werbeflyer den Kunden exklusiven Service und führt unter den Kooperationspartnern Banken, Versicherungen, Tankstellen und sogar Fast-Food-Ketten auf – die dann die Kundendaten erhalten könnten, befürchten die Datenschützer. Und sie sagen: Jeder Nutzung der Daten außerhalb der Bahn muss der Bahnkunde gesondert zustimmen.
Die Teilnehmer am Bahn-Bonus-Programm werden also demnächst Post von der Bahn erhalten und sollen die neuen Vertragsbedingungen – die nämlich besagen, dass die Daten zu Marketingzwecken ausgewertet werden können - bestätigen. Wer das nicht will, fliegt aber dann auch nicht aus dem Bonusprogramm heraus, sagt Jens-Oliver Voss von der Bahn. Entsprechende Berichte in Zeitungen seien falsch.
"Der Kunde kann natürlich auch dagegen widersprechen, gegen das Zusenden von Werbung und auch gegen das explizite Auswerten seiner Daten. Und das ist ein wichtiger Punkt, da wird der Datenschutz absolut gewährt."
Im Infoblatt der Bahn wird darauf bis jetzt allerdings nicht ausdrücklich hingewiesen. Wer also in Zukunft die neuen Vertragsbedingungen für sein Bonusprogramm bekommt, sollte sich das Kleingedruckte noch mal genau durchlesen, bevor er unterschreibt.