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Zugunglück von Bad Aibling
Fahrdienstleiter legt Geständnis ab

Mit einem Geständnis des angeklagten Fahrdienstleiters hat vor dem Landgericht Traunstein der Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling begonnen, bei dem im Februar zwölf Menschen starben. Er habe ein falsches Sondersignal gegeben und einen Notruf falsch abgesetzt. Zuvor hatte er mit dem Handy gespielt.

    Begleitet von seiner Anwältin Ulrike Thole betritt der Angeklagte am 10.11.2016 den Sitzungssaal im Landgericht in Traunstein (Bayern). Dem angeklagten Fahrdienstleiter wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Bahnmitarbeiter soll Signale falsch gestellt und bis kurz vor dem Frontalzusammenstoß der beiden Züge auf seinem Smartphone gespielt haben.
    Zugunglück von Bad Aibling: Dem angeklagten Fahrdienstleiter wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. (picture alliance / dpa - Uwe Lein)
    In einer persönlichen Erklärung richtete sich der Angeklagte an die Angehörigen der zwölf Toten: "Ich weiß, dass ich mir am 9. Februar große Schuld aufgeladen habe", sagte der 40-Jährige. Seinen Fehler könne er nicht mehr rückgängig machen. Aber er wolle den Angehörigen sagen, dass er in Gedanken bei ihnen sei.
    Vor neun Monaten stießen zwei Regionalzüge zwischen den Bahnhöfen Kolbermoor und Bad Aibling in Bayern frontal zusammen - neben den zwölf Todesopfern wurden weitere 89 Menschen verletzt.
    Rettungskräfte stehen an der Unfallstelle eines Zugunglücks in der Nähe von Bad Aibling.
    Rettungskräfte stehen an der Unfallstelle eines Zugunglücks in der Nähe von Bad Aibling. (dpa-Bildfunk / Peter Kneffel)
    Technische Vorrichtungen, die das eigentlich verhindern, blockierte der Fahrdienstleiter. Als der Mann den Irrtum bemerkte, beging er laut Anklage einen weiteren Fehler: Er wollte die Lokführer noch warnen, erwischte aber den falschen Knopf, so dass der Alarm nicht in den Zügen ankam.
    Er soll die Signale auch deshalb falsch gestellt haben, weil er durch ein Handyspiel abgelenkt war. Auf die Nachfrage, wie intensiv er sein Handy nutze, antwortete der Angeklagte nicht. Ihm werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage vorgesehen, das Urteil soll Anfang Dezember verkündet werden. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung beträgt fünf Jahre. Für das Strafmaß könnte auch maßgeblich werden, inwieweit die technischen Bedingungen bei der Bahn für den Unfall ursächlich waren.
    Mehr als 20 Angehörige von Todesopfern sowie Verletzte nehmen als Nebenkläger am Prozess teil. Es gehe seinen Mandanten nicht darum, dass der Angeklagte die höchstmögliche Strafe bekomme, sagte ein Nebenkläger-Anwalt vor Prozessbeginn, der die Familie eines Todesopfers vertritt. Es gehe ihnen darum, dass so etwas nicht noch einmal vorkommen kann.
    (vic/nin)