Wie die japanische Nachrichtenagentur Kyodo unter Berufung auf das Verkehrsministerium berichtet, hatte das kleinere Flugzeug der Küstenwache keine Erlaubnis, sich auf die Start- und Landebahn zu begeben. Das gehe aus den Kommunikationsdaten zwischen den Maschinen und der Flugkontrolle hervor, hieß es. Der Pilot, der das Unglück verletzt überlebte, bestreitet dies. Er gab an, grünes Licht für die Landebahn erhalten zu haben.
Ein Passagierflugzeug war gestern unmittelbar nach der Landung mit der Maschine der Küstenwache zusammengestoßen. Während alle Menschen im Passagierflugzeug überlebten, kamen in der anderen Maschine fünf Personen ums Leben.
Das Flugzeug der Küstenwache wollte Hilfsgüter für die Überlebenden der Erdbeben auf die schwer betroffene Noto-Halbinsel bringen.
Diese Nachricht wurde am 03.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.