Kriminalitätsbekämpfung
Zuspruch und Kritik an Plänen für Gesichtserkennungs-Software zur Online-Fahndung

Die Pläne zum Einsatz von Gesichtserkennungs-Software bei der Suche nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern sorgen weiter für Diskussionen. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, man stehe voll hinter dem Vorschlag aus dem Bundesinnenministerium.

    Das Bild zeigt ein verdunkeltes Gesicht mit zahlreichen Punkten, die mit Linien verbunden sind.
    Die Ermittlungsbehörden dringen schon länger darauf, den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in Deutschland zu erlauben. (mago images / Ikon Images / Gary Waters)
    Rechtliche Grundlagen und technische Voraussetzungen müssten schnell geschaffen werden. Der Gründer der Plattform Netzpolitik.org, Markus Beckedahl, hält das Vorhaben dagegen für nicht verfassungskonform, weil es die Rechte der Menschen massiv einschränke. Der Grünen-Politiker Emmerich hatte zuletzt im Deutschlandfunk betont, es müsse zwingend ausgeschlossen werden, dass massenhaft Daten unbescholtener Bürger gesammelt würden. Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktions-Vize von Notz.

    Bild-Abgleich soll mithilfe von KI erlaubt werden

    Ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) sieht vor, dass Bundeskriminalamt und Bundespolizei mithilfe von Künstlicher Intelligenz etwa Internet-Videos von Verdächtigen mit Bildern in Sozialen Medien abgleichen dürfen, um Hinweise auf ihren Aufenthaltsort zu erhalten. Auch biometrische Daten sollen im Zusammenspiel mit öffentlich zugänglichen Informationen genutzt werden. Die neuen Befugnisse sollten mit mehreren Gesetzesänderungen eingeführt werden, sagte eine Ministeriumssprecherin.

    Ministerium: Keine Echtzeitüberwachung

    Zu biometrischen Merkmalen können neben dem Gesicht auch die Stimme oder der Gang eines Menschen zählen. Die Sprecherin betonte jedoch, es gehe bei dem Gesetzesvorhaben nicht um Echtzeitüberwachung und Echtzeitgesichtserkennung im öffentlichen Raum. Solche Befugnisse seien von dem Gesetzentwurf nicht umfasst.
    Die Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz solcher Instrumente zu erlauben. Die Forderung wurde nach der Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Klette erneuert. Ein kanadischer Journalist hatte schon Monate zuvor mit einem Gesichtserkennungs-Programm im Internet ältere mutmaßliche Fotos von Klette in Berlin gefunden.
    Die geplante Gesetzesänderung muss noch von Kabinett und Bundestag gebilligt werden.

    Weitere Informationen:

    EU-Gesetz für Künstliche Intelligenz
    Diese Nachricht wurde am 11.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.