Tennis
Körperverletzungs-Verfahren gegen Zverev eingestellt

Tennisspieler Alexander Zverev hat sich vor Gericht mit seiner Ex-Freundin geeinigt. Der Prozess wegen Körperverletzung wird beendet. Zverev zahlt 200.000 Euro. Er gilt damit weiter als unschuldig.

Von Wolf-Sören-Treusch |
Alexander Zverev holt zur Vorhand aus.
Alexander Zverev war selbst bei der Einstellung des Verfahrens nicht anwesend. Er steht bei den French Open in Paris im Halbfinale. (AFP / DIMITAR DILKOFF)
Der Prozess gegen Alexander Zverev wird unter Geldauflagen eingestellt. Der Tennisstar muss insgesamt 200.000 Euro zahlen – 150.000 an die Staatskasse und 50.000 an einen Fonds für gemeinnützige Organisationen.

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„Das ist eine Verfahrensbeendigung ohne Urteil und damit auch ohne Entscheidung über Schuld oder Unschuld“, erklärt die stellvertretende Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Inga Wahlen:
„Die Unschuldsvermutung gilt fort, der Angeklagte darf sich weiterhin als unschuldig bezeichnen, und er hat in der heutigen Verhandlung auch über seine Verteidiger nochmal vortragen lassen, dass die Zustimmung zu dieser Vorgehensweise kein Schuldeingeständnis sei.“

Zverev soll damalige Freundin gewürgt haben

Der Vorgang, um den es geht, liegt vier Jahre zurück. Im Mai 2020 soll Alexander Zverev seiner damaligen Lebensgefährtin Brenda Patea nach einem Streit den Hals zugedrückt und sie gewürgt haben. Sie habe erhebliche Schmerzen erlitten, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Das Gericht hatte deswegen im Oktober 2023 einen Strafbefehl gegen Zverev erlassen. Er sollte eine Geldstrafe von 450.000 Euro zahlen. Dagegen legte Zverev Einspruch ein. Nun ist dieser Strafbefehl vom Tisch.
Zudem haben beide Seiten eine außergerichtliche Einigung getroffen. Um damit sämtliche Streitigkeiten zu beenden und sich auch öffentlich nicht mehr gegenseitig zu beschuldigen. Ein vernünftiger Deal, meint Michael Nitschke, der Anwalt der mutmaßlich Geschädigten: „Wir wollten verhindern, dass hier monatelange Verfahrensdauer da ist, ja. Das hält ja keiner durch. Und das ist auch nicht im Sinne des Kindes.“

Keine endgültige Klärung der Schuld

Alexander Zverev und Brenda Patea haben eine gemeinsame dreijährige Tochter. Die beiden strebten an, durch die außergerichtliche Einigung „Rechtsfrieden auf allen Ebenen“ zu erreichen, stellt Richterin Barbara Lüders fest.
Aus Sorge ums Kind und wegen der „nicht so erheblichen Verletzungsfolgen“ im Jahr 2020 stimme sie deshalb der Einstellung des Verfahrens zu, so die Richterin weiter. Ob der Tennisstar damals handgreiflich geworden ist oder nicht, bleibt dadurch allerdings offen.