In wenigen Sekunden verwandeln sich die beiden Türme des World Trade Centers in Schutt und Asche. Fast 3.000 Menschen werden unter dem Berg aus Stahl und Beton begraben.
Otto Schily:
Und ich habe den Eindruck, dass alle Regierungen erkannt haben, was auf dem Spiel steht, und ihre Kräfte vereinen, um dieser großen Gefahr entgegen zu treten.
Während die Sicherheitsdienste fieberhaft nach Osama Bin Laden, Chef der Al Quaida und mutmaßlicher Drahtzieher des Anschlags suchen, bildet sich eine internationale "Koalition gegen den Terror", der sich die deutsche Bundesregierung anschließt. Die Politiker beraten auch, wie sie die Bürger hier zu Lande vor Anschlägen schützen können. Wenige Tage nach dem Anschlag meint Bundesinnenminister Otto Schily (SPD):
Einen Fehler sollten wir nicht machen: Diese Ereignisse, diesen Terrorkrieg einfach zu erklären aus sozialen Ungleichgewichten in der Welt. Das wäre eine völlig verkürzte Sichtweise. Es geht um den sehr deutlichen, harten Einsatz repressiver Mittel.
Innerhalb weniger Wochen verabschiedete der deutsche Bundestag die Gesetzesvorlagen von Bundesinnenminister Otto Schily: Zwei sogenannte Anti-Terror-Pakete, von Kritikern auch spöttisch "Otto-Katalog" genannt.
Dazu gehören zahlreiche Gesetzesänderungen: Erweiterte Befugnisse für das Bundeskriminalamt, den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz, sowie den Militärischen Abschirmdienst.
Zum Teil sind die Gesetze zeitlich befristet, zum Teil sollen sie in der Mitte dieser Legislaturperiode auf den Prüfstand gestellt werden, spätestens aber nach fünf Jahren. Dieter Wiefelspütz, SPD-Bundestagsabgeordneter und innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion:
Ein Thema, welches mich immer wieder aufs neue beschäftigt: Wir glauben alle miteinander, wir machen ein Gesetz und schon verändert sich die gesellschaftliche Wirklichkeit. Ich glaube, dass das ein Trugschluss ist. Ein Gesetz ist erst einmal ein Angebot, im positiven wir im negativen, aber was dann daraus wird, das weiß man dann erst einige Jahre später.
Beispiel: Die Anti-Terror-Pakete und die Sicherheit an Flughäfen und in der Luft. Bewaffnete Flugbegleiter, sogenannte Sky-Marshalls, sollen auf Passagierflügen eingesetzt werden, um die Entführung der Maschinen zu verhindern. Wie viele dieser Sky-Marshalls tatsächlich unterwegs sind, wird aus Sicherheitsgründen nicht verraten. Experten schätzen, dass es kaum mehr als 80 sind, versprochen waren 200.
Erheblich verschärft wurden auch die Kontrollen der Passagiere. Doch auch hier gibt es noch eklatante Mängel: Erst vor kurzem übersahen Mitarbeiter am Frankfurter Flughafen eine Pistole im Rucksack einer Frau. Die Waffe wurde erst am Zielflughafen in Tunesien entdeckt.
In den Anti-Terror-Paketen ist zudem geregelt, dass Angestellte und Arbeiter an Flughäfen genauer "sicherheitsüberprüft" werden: Ihre persönlichen Daten laufen durch die Computer der Verfassungsschützer. Allein diese Sicherheitsüberprüfungen binden Dutzende von Mitarbeitern. Hartwig Möller, Chef des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes:
Wir haben eine Fülle von Arbeit durch die neuen Überprüfungen nach dem Luftverkehrsgesetz, die wir jetzt begleiten müssen. Wir sind nicht die verantwortliche Behörde, aber es wird beim Verfassungsschutz nachgefragt. Zehntausende von Überprüfungen haben da stattgefunden. Und es hat natürlich auch etliche Treffer gegeben.
Beispiel: Die Anti-Terror-Pakete und die Rasterfahndung. Einige der Attentäter vom 11. September hatten zeitweilig in Deutschland gelebt und studiert. Nachdem dies bekannt wurde, lief eine riesige Maschinerie an: die Rasterfahndung. Demnach kann jeder in Deutschland überprüft werden, ob bestimmte Kriterien des Rasters auf ihn zutreffen. Zusätzlich wurde gesetzlich geregelt, dass auch sogenannte Sozialdaten abgefragt und "gerastert" werden können. Also beispielsweise Daten von Sozial- und Jugendämtern, Renten- und Krankenkassen oder Universitäten. Und das ließ Kritiker hellhörig werden. Reinhard Mokros ist stellvertretender Vorsitzender der Humanistischen Union, der ältesten Bürgerrechtsbewegung Deutschlands. Einer Organisation, in der auch Bundesinnenminister Otto Schily Mitglied war, bis zum Antritt seines Ministeramtes. Mokros:
Als besonders schlimm erachte ich die Übermittlung von Sozialdaten zum Zwecke der Rasterfahndung. Wir haben es ja erlebt, dass auch andere Daten aus den Dateien der Unis genutzt wurden zur Rasterfahndung und dieser Katalog der Daten wurde nun um die besonders sensiblen Daten der Sozialdaten erweitert.
Einige Gerichte teilten diese Kritik und stoppten in mehreren Bundesländern die Rasterfahndung. Erst nachdem die Polizei die Suchkriterien eingegrenzt hatte, durfte sie dieses Instrument weiter einsetzen.
Gleichzeitig fiel mit dieser neuen, erweiterten Rasterfahndung eine Flut von Informationen an – allein in Nordrhein-Westfalen scannten die Ermittler fünf Millionen Datensätze. Bis heute wurden sie noch nicht komplett ausgewertet. Ein Umstand, den auch die Befürworter der Gesetzesänderungen kritisieren. Dieter Wiefelspütz:
Ich will das mal etwas salopp erläutern: Wenn, wie geschehen, unmittelbar nach dem 11.9 eine Rasterfahndung aufgelegt wird, wir suchen nach jungen Männern unter 30 aus dem arabischen Raum, ledig, in Deutschland studierend, dann ist das Müll. Weil sie dabei keine relevanten Daten bekommen. Wenn sie aber intelligente Rasterfahndungen machen, die ein sauberes intelligentes Profil zu Grunde legen, dann können Rasterfahndungen sehr interessante wertvolle Informationen liefern.
Anzahl der verdächtigen Al Quaida-Anhänger, die durch die Rasterfahndung bisher in Deutschland entdeckt wurden: Null.
Beispiel: Die Anti-Terror-Pakete und die Finanzströme der Terroristen. Wer Handel mit mutmaßlichen Terroristen betreibt gerät genauso in das Blickfeld der Fahnder, wie die Konten der Täter. Europaweit herrscht Einigkeit, dass es ein wichtiges Mittel im Kampf gegen den Terror ist, wenn den Organisationen der Geldhahn zugedreht wird. Das in Deutschland zuständige Bundeswirtschaftsministerium hält sich allerdings bedeckt, was konkrete Zahlen angeht. Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" waren bis Mitte diesen Jahres noch nicht einmal 5.000 Euro eingefroren worden.
Der Terrorismusexperte Kai Hirschmann, stellvertretender Direktor, des kürzlich in Essen gegründeten Instituts für Terrorismusforschung und Sicherheitspolitik:
Al Quaida benutzt Finanzierungswege, die nicht dem offiziellen entsprechen was wir uns vorstellen. Sie arbeiten mehr mit verdeckten Finanztransfers. Das kann zum einen der persönliche Transfer sein, Leute tragen Geld hin und her,.... bei dem keine Papiere anfallen, insofern hat man Schwierigkeiten in das System hineinzukommen, weil halt über die offiziellen Kanäle wenig läuft.
Bei diesen Methoden nutzen auch die erweiterten Befugnisse von Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz wenig. Sie haben ein umfangreiches Auskunftsrecht beispielsweise gegenüber Banken. Die Sorge der Kritiker, dass damit der "gläserne Bürger" entsteht, hat sich bisher auf jeden Fall nicht bestätigt. Das räumt auch der Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele von den Bündnisgrünen ein, einst ein vehementer Gegner der Anti-Terror-Pakete. Denn gleichzeitig seien die Berichtspflichten der Sicherheitsdienste gegenüber der Legislative deutlich erhöht worden, und das schütze vor Missbrauch. Im vergangenen Jahr gab es insgesamt nur sechs Anfragen der Sicherheitsdienste an Kreditinstitute.
Auch die Landesämter für Verfassungsschutz dürfen diese Anfragen stellen. In der Praxis gestaltet sich das allerdings schwierig, meint der Leiter des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes Hartwig Möller:
Im Moment besteht allerdings das Problem, dass man kann auch sagen, ich habe den Eindruck, dass die großen Finanzinstitute, die großen Banken noch nicht alle vorbereitet sind auf diese gesetzlichen Anforderungen, die sich ihnen jetzt stellen nach den Bundes- und Landesgesetzen, sie müssen ja Auskünfte erteilen über Finanzströme, soweit das in ihrem Geschäftsbereich erfolgt ist. Und das erfordert offensichtlich sehr große Aufwendungen, die auch Vorkehrungen bei den Banken erfordern, die noch nicht überall getroffen worden sind.
Beispiel: Die Anti-Terror-Pakete und das Vereins- und Ausländerrecht.Ganz sichtbare Auswirkungen haben die Änderungen im Vereinsrecht. Bis zu den Anti-Terror-Paketen konnten sich islamistische Vereine, die extremistische Ziele verfolgen, auf das sogenannte Religionsprivileg berufen. Mit der Folge, dass es kaum möglich war sie zu verbieten. Dieses Religionsprivileg ist gestrichen worden und in der Folge wurden bisher zwei Vereine verboten: Der in Aachen ansässige Verein Al Aqsa und der "Kalifatstaat" von Metin Kaplan in Köln.
Der Aachener Verein klagt zur Zeit vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Verbot. Bevor das Gericht aber eine endgültige Entscheidung fällen wird, darf der Verein bis zum Urteil weiter arbeiten. In dem richterlichen Beschluss heißt es wörtlich:
Es besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass die Aktivitäten von AL-AQSA e.V. negative Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland haben könnten.
Auch der Fall Kaplan ist noch nicht abgeschlossen. Obwohl Kaplan seine Strafe abgesessen, sein Asylantrag abgelehnt wurde, lehnte das Oberverwaltungsgericht in Köln - mit Blick auf die Situation innerhalb der Türkei - Kaplans Abschiebung ab. Dieter Wiefelspütz von der SPD-Bundestagsfraktion:
Deswegen hat mich so entsetzt, als der Spiegel neulich berichtete, dass aufgrund dieser neuen ausländerrechtlichen Regelungen nicht ein einziger dieser Fundamentalisten Deutschland hat verlassen müssen.
Im Ausländerrecht war mit den Anti-Terror-Paketen von 2001 auch geregelt worden, dass die Antragssteller eines Visums erkennungsdienstlich behandelt werden können - ihnen also ein Fingerabdruck abgenommen und in das Visum eingefügt werden kann. Betroffen sollten aber nur Einreisende aus sogenannten Risikostaaten mit nationalen Visa sein. Innerhalb eines Modellprojektes arbeitet bisher eine einzige Botschaft nach diesen Vorgaben: diejenige in Lagos, der Hauptstadt von Nigeria. Und das auch erst seit diesem Sommer. Eine weitere Botschaft in Indonesien, in Jakarta, soll folgen.
Beispiel: Die Anti-Terror-Pakete und der neue Paragraph 129b im Strafgesetzbuch. Er regelt, dass auch das Werben und Unterstützen von kriminellen und terroristischen Organisationen, die nur im Ausland agieren, strafbar ist. Der Generalbundesanwalt hat seit Bestehen des Paragrafen insgesamt 25 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Schon vor dem 11. September 2001 wurde diskutiert, solch eine Regelung einzuführen. Sie ist aus Sicht der Experten ein wesentliches Instrument, um Terroristen das Handwerk zu legen, die Deutschland als "Rückzugsraum" nutzen.
Weltweit sind nach Schätzungen von Experten bisher 6.500 Verdächtige im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 festgenommen worden. Allein in Deutschland gibt es 176 Ermittlungsverfahren gegen islamistische Extremisten. Und so wertet Bundesinnenminister Otto Schily die bisherigen Anti-Terror-Pakete als einen Erfolg. Kritiker, wie der stellvertretende Vorsitzende der humanistischen Union, Reinhard Morkos sehen das hingegen etwas anders:
Wenn es seit dem 11.9. keinen Anschlag gegeben hat, kann man heute nicht ernsthaft behaupten, dies sei auf die konkreten Gesetze zurückzuführen. Es ist niemals bekannt geworden, dass es einen konkreten Anschlagsplan gegeben hat, der dann in letzter Minute gestoppt wurde, weil die Polizei Erkenntnisse gewonnen haben, die sie aufgrund der Anti-Terror-Pakete erlangen konnten.
Nur: Inwieweit lässt sich messen, was verhindert worden ist? Oder was nicht zur Ausführung kam? Genau so wenig wie sich zum jetzigen Zeitpunkt behaupten lässt, dass durch die neuen Regelungen Schlimmeres verhütet worden ist, lässt sich das Gegenteil feststellen, meint der Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach
Das ist ja auch unser Problem, das wir immer haben als Gesetzgeber, wenn wir gefragt werden: Bist du ganz sicher, dass durch diese gesetzgeberische Maßnahme jemand als Terrorist enttarnt, überführt, abgeurteilt werden kann oder dass ein bestimmter Anschlag verhindert werden kann. Ehrlicherweise muss man diese Frage mit nein beantworten.
Aber Bosbach hält die Anti-Terror-Pakete durchaus für notwendig und sinnvoll, denn:
Aber es gibt auch andere Maßnahmen, denken sie an die erweiterten Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und das BKA, wo man nicht messen kann, ob die Ergebnisse nun erfolgreich sind oder nicht, ob die Tätigkeit tatsächlich dazu geführt hat, dass terroristische Anschläge verhindert wurden oder das Terroristen überführt wurden. Da ist es so ein wenig wie mit dem Brandschutzmaßnahmen: Die sind notwendig aber man kann nicht sagen, wie viele Brände sie verhindern.
Sicher ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber eines: Das Terrornetzwerk Al Quaida hat seine Vorgehensweise nach dem 11. September 2001 geändert. Wie diese Strategie aussieht, beschreibt der Terrorismusexperte Kai Hirschmann:
Man kann allerdings nach dem 11.9. insofern von einer neuen Art der Gefährlichkeit sprechen, dadurch dass Al Quaida jetzt viele kleine Anschläge macht, mit den Mitteln des Selbstmordattentäters, mit den Verfahrensweisen, die sie in Afghanistan gelernt haben, sehr viel häufiger zuschlägt, aber Anschläge macht, die einem Muster folgen, die nicht eine große lange Vorbereitung benötigen. So dass man die Taktik hat nicht einen Anschlag mit 2000 Toten sondern jeweils 20 Anschläge mit 100 Toten, was natürlich in der Wirkung das Gleiche darstellt.
Nicht zuletzt diese Strategieänderung, lässt Stimmen laut werden, die noch weitere Gesetzesänderungen fordern: So würde die Union gerne sehen, dass wieder eine Kronzeugenregelung eingeführt wird und die Bundeswehr auch im Inneren eingesetzt werden kann - wozu freilich eine Grundgesetzänderung notwendig wäre. Bundesinnenminister Otto Schily hatte in den Sicherheitspaketen zwar schon festgezurrt, dass fortan auch sogenannte biometrische Daten – wie der Fingerabdruck- im Pass eines Bundesbürgers gespeichert werden dürfen. Doch welche genau dies nun sein sollten, war bisher nicht klar. In der vergangenen Woche einigte er sich mit den Innenministern der SPD-geführten Länder, dass fortan der Fingerabdruck im Pass gespeichert sein solle. Schily kommentierte das kurz mit den Worten: Die Würde des Fingerabdrucks ist antastbar. Die Gewerkschaft der Polizei fordert neben der akustischen Wohnrumüberwachung - auch den Einsatz von Videokameras in Wohnungen.
Sind tatsächlich noch mehr Gesetzesänderungen nötig? Reinhard Mokros von der Humanistischen Union meint: nein.
Es besteht die Gefahr, dass die Sorgen und Ängste, die die Menschen haben, dass diese Ängste ausgenutzt werden, um Freiheitsbeschränkungen einzuführen die ansonsten von der Bevölkerung nicht akzeptiert worden wären, und da sehe ich eine ganz negative Entwicklung: Wir geben stückweise immer mehr Freiheit auf, weil man uns sagt, ansonsten ist eure Sicherheit nicht mehr gewährleistet und das halte ich für nicht seriös und in einem Rechtsstaat nicht so hinzunehmen.
Wer heute, zwei Jahre nach den Anschlägen und den neuen Anti-Terror-Gesetzen, eine Bilanz ziehen will, wird eines auf jeden Fall positiv feststellen können: Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund scheint sich deutlich verbessert zu haben. Und positiv hat sich auch die Personalverstärkung bei den Sicherheitsdiensten ausgewirkt. Dadurch sei man überhaupt erst in die Lage versetzt worden, extremistisch geprägten Islamismus genauer unter die Lupe zu nehmen.
Während der Bund insgesamt 3 Milliarden Euro nach den Anschlägen für die innere Sicherheit ausgegeben hat, fallen die Investitionen der Bundesländer in zusätzliches Personal und neue Technik sehr unterschiedlich aus. Und tatsächlich, so Konrad Freyberg von der Gewerkschaft der Polizei, hätten die Beamten zwar nun noch mehr Aufgaben, aber oftmals weniger Kollegen:
Alle Bundesländer haben zumindest nach außen hin sich auf die zunehmende Terrorismusgefahr eingestellt, oft haben sie kleine Pakete geschnürt, andersherum wieder eingespart. Das ist natürlich eine gewisse Doppelzüngigkeit. Ich weiß zum Beispiel aus den neuen Bundesländern, dort wird in fast allen Ländern Tausende von Polizisten eingespart, da nützt es auch nichts wenn man kleinere Sicherheitspakete macht, mit Personalaufstockungen, wenn die Einsparrate größer ist.
Und wie sieht eine abschließende Bewertung der Anti-Terror-Pakete aus? Selbst die Befürworter der Gesetzesänderungen halten sich damit noch zurück. Dafür sei es noch zu früh. Zumal die Regelungen ja auch auf ihre Wirksamkeit hin überprüft – evaluiert - werden und dann, je nach Ergebnis, wieder abgeschafft werden könnten. Nur: Bisher sind – bis auf die Kronzeugenregelung- fast alle sicherheitspolitischen Verschärfungen nicht wieder rückgängig gemacht worden.
Otto Schily:
Und ich habe den Eindruck, dass alle Regierungen erkannt haben, was auf dem Spiel steht, und ihre Kräfte vereinen, um dieser großen Gefahr entgegen zu treten.
Während die Sicherheitsdienste fieberhaft nach Osama Bin Laden, Chef der Al Quaida und mutmaßlicher Drahtzieher des Anschlags suchen, bildet sich eine internationale "Koalition gegen den Terror", der sich die deutsche Bundesregierung anschließt. Die Politiker beraten auch, wie sie die Bürger hier zu Lande vor Anschlägen schützen können. Wenige Tage nach dem Anschlag meint Bundesinnenminister Otto Schily (SPD):
Einen Fehler sollten wir nicht machen: Diese Ereignisse, diesen Terrorkrieg einfach zu erklären aus sozialen Ungleichgewichten in der Welt. Das wäre eine völlig verkürzte Sichtweise. Es geht um den sehr deutlichen, harten Einsatz repressiver Mittel.
Innerhalb weniger Wochen verabschiedete der deutsche Bundestag die Gesetzesvorlagen von Bundesinnenminister Otto Schily: Zwei sogenannte Anti-Terror-Pakete, von Kritikern auch spöttisch "Otto-Katalog" genannt.
Dazu gehören zahlreiche Gesetzesänderungen: Erweiterte Befugnisse für das Bundeskriminalamt, den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz, sowie den Militärischen Abschirmdienst.
Zum Teil sind die Gesetze zeitlich befristet, zum Teil sollen sie in der Mitte dieser Legislaturperiode auf den Prüfstand gestellt werden, spätestens aber nach fünf Jahren. Dieter Wiefelspütz, SPD-Bundestagsabgeordneter und innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion:
Ein Thema, welches mich immer wieder aufs neue beschäftigt: Wir glauben alle miteinander, wir machen ein Gesetz und schon verändert sich die gesellschaftliche Wirklichkeit. Ich glaube, dass das ein Trugschluss ist. Ein Gesetz ist erst einmal ein Angebot, im positiven wir im negativen, aber was dann daraus wird, das weiß man dann erst einige Jahre später.
Beispiel: Die Anti-Terror-Pakete und die Sicherheit an Flughäfen und in der Luft. Bewaffnete Flugbegleiter, sogenannte Sky-Marshalls, sollen auf Passagierflügen eingesetzt werden, um die Entführung der Maschinen zu verhindern. Wie viele dieser Sky-Marshalls tatsächlich unterwegs sind, wird aus Sicherheitsgründen nicht verraten. Experten schätzen, dass es kaum mehr als 80 sind, versprochen waren 200.
Erheblich verschärft wurden auch die Kontrollen der Passagiere. Doch auch hier gibt es noch eklatante Mängel: Erst vor kurzem übersahen Mitarbeiter am Frankfurter Flughafen eine Pistole im Rucksack einer Frau. Die Waffe wurde erst am Zielflughafen in Tunesien entdeckt.
In den Anti-Terror-Paketen ist zudem geregelt, dass Angestellte und Arbeiter an Flughäfen genauer "sicherheitsüberprüft" werden: Ihre persönlichen Daten laufen durch die Computer der Verfassungsschützer. Allein diese Sicherheitsüberprüfungen binden Dutzende von Mitarbeitern. Hartwig Möller, Chef des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes:
Wir haben eine Fülle von Arbeit durch die neuen Überprüfungen nach dem Luftverkehrsgesetz, die wir jetzt begleiten müssen. Wir sind nicht die verantwortliche Behörde, aber es wird beim Verfassungsschutz nachgefragt. Zehntausende von Überprüfungen haben da stattgefunden. Und es hat natürlich auch etliche Treffer gegeben.
Beispiel: Die Anti-Terror-Pakete und die Rasterfahndung. Einige der Attentäter vom 11. September hatten zeitweilig in Deutschland gelebt und studiert. Nachdem dies bekannt wurde, lief eine riesige Maschinerie an: die Rasterfahndung. Demnach kann jeder in Deutschland überprüft werden, ob bestimmte Kriterien des Rasters auf ihn zutreffen. Zusätzlich wurde gesetzlich geregelt, dass auch sogenannte Sozialdaten abgefragt und "gerastert" werden können. Also beispielsweise Daten von Sozial- und Jugendämtern, Renten- und Krankenkassen oder Universitäten. Und das ließ Kritiker hellhörig werden. Reinhard Mokros ist stellvertretender Vorsitzender der Humanistischen Union, der ältesten Bürgerrechtsbewegung Deutschlands. Einer Organisation, in der auch Bundesinnenminister Otto Schily Mitglied war, bis zum Antritt seines Ministeramtes. Mokros:
Als besonders schlimm erachte ich die Übermittlung von Sozialdaten zum Zwecke der Rasterfahndung. Wir haben es ja erlebt, dass auch andere Daten aus den Dateien der Unis genutzt wurden zur Rasterfahndung und dieser Katalog der Daten wurde nun um die besonders sensiblen Daten der Sozialdaten erweitert.
Einige Gerichte teilten diese Kritik und stoppten in mehreren Bundesländern die Rasterfahndung. Erst nachdem die Polizei die Suchkriterien eingegrenzt hatte, durfte sie dieses Instrument weiter einsetzen.
Gleichzeitig fiel mit dieser neuen, erweiterten Rasterfahndung eine Flut von Informationen an – allein in Nordrhein-Westfalen scannten die Ermittler fünf Millionen Datensätze. Bis heute wurden sie noch nicht komplett ausgewertet. Ein Umstand, den auch die Befürworter der Gesetzesänderungen kritisieren. Dieter Wiefelspütz:
Ich will das mal etwas salopp erläutern: Wenn, wie geschehen, unmittelbar nach dem 11.9 eine Rasterfahndung aufgelegt wird, wir suchen nach jungen Männern unter 30 aus dem arabischen Raum, ledig, in Deutschland studierend, dann ist das Müll. Weil sie dabei keine relevanten Daten bekommen. Wenn sie aber intelligente Rasterfahndungen machen, die ein sauberes intelligentes Profil zu Grunde legen, dann können Rasterfahndungen sehr interessante wertvolle Informationen liefern.
Anzahl der verdächtigen Al Quaida-Anhänger, die durch die Rasterfahndung bisher in Deutschland entdeckt wurden: Null.
Beispiel: Die Anti-Terror-Pakete und die Finanzströme der Terroristen. Wer Handel mit mutmaßlichen Terroristen betreibt gerät genauso in das Blickfeld der Fahnder, wie die Konten der Täter. Europaweit herrscht Einigkeit, dass es ein wichtiges Mittel im Kampf gegen den Terror ist, wenn den Organisationen der Geldhahn zugedreht wird. Das in Deutschland zuständige Bundeswirtschaftsministerium hält sich allerdings bedeckt, was konkrete Zahlen angeht. Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" waren bis Mitte diesen Jahres noch nicht einmal 5.000 Euro eingefroren worden.
Der Terrorismusexperte Kai Hirschmann, stellvertretender Direktor, des kürzlich in Essen gegründeten Instituts für Terrorismusforschung und Sicherheitspolitik:
Al Quaida benutzt Finanzierungswege, die nicht dem offiziellen entsprechen was wir uns vorstellen. Sie arbeiten mehr mit verdeckten Finanztransfers. Das kann zum einen der persönliche Transfer sein, Leute tragen Geld hin und her,.... bei dem keine Papiere anfallen, insofern hat man Schwierigkeiten in das System hineinzukommen, weil halt über die offiziellen Kanäle wenig läuft.
Bei diesen Methoden nutzen auch die erweiterten Befugnisse von Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz wenig. Sie haben ein umfangreiches Auskunftsrecht beispielsweise gegenüber Banken. Die Sorge der Kritiker, dass damit der "gläserne Bürger" entsteht, hat sich bisher auf jeden Fall nicht bestätigt. Das räumt auch der Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele von den Bündnisgrünen ein, einst ein vehementer Gegner der Anti-Terror-Pakete. Denn gleichzeitig seien die Berichtspflichten der Sicherheitsdienste gegenüber der Legislative deutlich erhöht worden, und das schütze vor Missbrauch. Im vergangenen Jahr gab es insgesamt nur sechs Anfragen der Sicherheitsdienste an Kreditinstitute.
Auch die Landesämter für Verfassungsschutz dürfen diese Anfragen stellen. In der Praxis gestaltet sich das allerdings schwierig, meint der Leiter des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes Hartwig Möller:
Im Moment besteht allerdings das Problem, dass man kann auch sagen, ich habe den Eindruck, dass die großen Finanzinstitute, die großen Banken noch nicht alle vorbereitet sind auf diese gesetzlichen Anforderungen, die sich ihnen jetzt stellen nach den Bundes- und Landesgesetzen, sie müssen ja Auskünfte erteilen über Finanzströme, soweit das in ihrem Geschäftsbereich erfolgt ist. Und das erfordert offensichtlich sehr große Aufwendungen, die auch Vorkehrungen bei den Banken erfordern, die noch nicht überall getroffen worden sind.
Beispiel: Die Anti-Terror-Pakete und das Vereins- und Ausländerrecht.Ganz sichtbare Auswirkungen haben die Änderungen im Vereinsrecht. Bis zu den Anti-Terror-Paketen konnten sich islamistische Vereine, die extremistische Ziele verfolgen, auf das sogenannte Religionsprivileg berufen. Mit der Folge, dass es kaum möglich war sie zu verbieten. Dieses Religionsprivileg ist gestrichen worden und in der Folge wurden bisher zwei Vereine verboten: Der in Aachen ansässige Verein Al Aqsa und der "Kalifatstaat" von Metin Kaplan in Köln.
Der Aachener Verein klagt zur Zeit vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Verbot. Bevor das Gericht aber eine endgültige Entscheidung fällen wird, darf der Verein bis zum Urteil weiter arbeiten. In dem richterlichen Beschluss heißt es wörtlich:
Es besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass die Aktivitäten von AL-AQSA e.V. negative Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland haben könnten.
Auch der Fall Kaplan ist noch nicht abgeschlossen. Obwohl Kaplan seine Strafe abgesessen, sein Asylantrag abgelehnt wurde, lehnte das Oberverwaltungsgericht in Köln - mit Blick auf die Situation innerhalb der Türkei - Kaplans Abschiebung ab. Dieter Wiefelspütz von der SPD-Bundestagsfraktion:
Deswegen hat mich so entsetzt, als der Spiegel neulich berichtete, dass aufgrund dieser neuen ausländerrechtlichen Regelungen nicht ein einziger dieser Fundamentalisten Deutschland hat verlassen müssen.
Im Ausländerrecht war mit den Anti-Terror-Paketen von 2001 auch geregelt worden, dass die Antragssteller eines Visums erkennungsdienstlich behandelt werden können - ihnen also ein Fingerabdruck abgenommen und in das Visum eingefügt werden kann. Betroffen sollten aber nur Einreisende aus sogenannten Risikostaaten mit nationalen Visa sein. Innerhalb eines Modellprojektes arbeitet bisher eine einzige Botschaft nach diesen Vorgaben: diejenige in Lagos, der Hauptstadt von Nigeria. Und das auch erst seit diesem Sommer. Eine weitere Botschaft in Indonesien, in Jakarta, soll folgen.
Beispiel: Die Anti-Terror-Pakete und der neue Paragraph 129b im Strafgesetzbuch. Er regelt, dass auch das Werben und Unterstützen von kriminellen und terroristischen Organisationen, die nur im Ausland agieren, strafbar ist. Der Generalbundesanwalt hat seit Bestehen des Paragrafen insgesamt 25 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Schon vor dem 11. September 2001 wurde diskutiert, solch eine Regelung einzuführen. Sie ist aus Sicht der Experten ein wesentliches Instrument, um Terroristen das Handwerk zu legen, die Deutschland als "Rückzugsraum" nutzen.
Weltweit sind nach Schätzungen von Experten bisher 6.500 Verdächtige im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 festgenommen worden. Allein in Deutschland gibt es 176 Ermittlungsverfahren gegen islamistische Extremisten. Und so wertet Bundesinnenminister Otto Schily die bisherigen Anti-Terror-Pakete als einen Erfolg. Kritiker, wie der stellvertretende Vorsitzende der humanistischen Union, Reinhard Morkos sehen das hingegen etwas anders:
Wenn es seit dem 11.9. keinen Anschlag gegeben hat, kann man heute nicht ernsthaft behaupten, dies sei auf die konkreten Gesetze zurückzuführen. Es ist niemals bekannt geworden, dass es einen konkreten Anschlagsplan gegeben hat, der dann in letzter Minute gestoppt wurde, weil die Polizei Erkenntnisse gewonnen haben, die sie aufgrund der Anti-Terror-Pakete erlangen konnten.
Nur: Inwieweit lässt sich messen, was verhindert worden ist? Oder was nicht zur Ausführung kam? Genau so wenig wie sich zum jetzigen Zeitpunkt behaupten lässt, dass durch die neuen Regelungen Schlimmeres verhütet worden ist, lässt sich das Gegenteil feststellen, meint der Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach
Das ist ja auch unser Problem, das wir immer haben als Gesetzgeber, wenn wir gefragt werden: Bist du ganz sicher, dass durch diese gesetzgeberische Maßnahme jemand als Terrorist enttarnt, überführt, abgeurteilt werden kann oder dass ein bestimmter Anschlag verhindert werden kann. Ehrlicherweise muss man diese Frage mit nein beantworten.
Aber Bosbach hält die Anti-Terror-Pakete durchaus für notwendig und sinnvoll, denn:
Aber es gibt auch andere Maßnahmen, denken sie an die erweiterten Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und das BKA, wo man nicht messen kann, ob die Ergebnisse nun erfolgreich sind oder nicht, ob die Tätigkeit tatsächlich dazu geführt hat, dass terroristische Anschläge verhindert wurden oder das Terroristen überführt wurden. Da ist es so ein wenig wie mit dem Brandschutzmaßnahmen: Die sind notwendig aber man kann nicht sagen, wie viele Brände sie verhindern.
Sicher ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber eines: Das Terrornetzwerk Al Quaida hat seine Vorgehensweise nach dem 11. September 2001 geändert. Wie diese Strategie aussieht, beschreibt der Terrorismusexperte Kai Hirschmann:
Man kann allerdings nach dem 11.9. insofern von einer neuen Art der Gefährlichkeit sprechen, dadurch dass Al Quaida jetzt viele kleine Anschläge macht, mit den Mitteln des Selbstmordattentäters, mit den Verfahrensweisen, die sie in Afghanistan gelernt haben, sehr viel häufiger zuschlägt, aber Anschläge macht, die einem Muster folgen, die nicht eine große lange Vorbereitung benötigen. So dass man die Taktik hat nicht einen Anschlag mit 2000 Toten sondern jeweils 20 Anschläge mit 100 Toten, was natürlich in der Wirkung das Gleiche darstellt.
Nicht zuletzt diese Strategieänderung, lässt Stimmen laut werden, die noch weitere Gesetzesänderungen fordern: So würde die Union gerne sehen, dass wieder eine Kronzeugenregelung eingeführt wird und die Bundeswehr auch im Inneren eingesetzt werden kann - wozu freilich eine Grundgesetzänderung notwendig wäre. Bundesinnenminister Otto Schily hatte in den Sicherheitspaketen zwar schon festgezurrt, dass fortan auch sogenannte biometrische Daten – wie der Fingerabdruck- im Pass eines Bundesbürgers gespeichert werden dürfen. Doch welche genau dies nun sein sollten, war bisher nicht klar. In der vergangenen Woche einigte er sich mit den Innenministern der SPD-geführten Länder, dass fortan der Fingerabdruck im Pass gespeichert sein solle. Schily kommentierte das kurz mit den Worten: Die Würde des Fingerabdrucks ist antastbar. Die Gewerkschaft der Polizei fordert neben der akustischen Wohnrumüberwachung - auch den Einsatz von Videokameras in Wohnungen.
Sind tatsächlich noch mehr Gesetzesänderungen nötig? Reinhard Mokros von der Humanistischen Union meint: nein.
Es besteht die Gefahr, dass die Sorgen und Ängste, die die Menschen haben, dass diese Ängste ausgenutzt werden, um Freiheitsbeschränkungen einzuführen die ansonsten von der Bevölkerung nicht akzeptiert worden wären, und da sehe ich eine ganz negative Entwicklung: Wir geben stückweise immer mehr Freiheit auf, weil man uns sagt, ansonsten ist eure Sicherheit nicht mehr gewährleistet und das halte ich für nicht seriös und in einem Rechtsstaat nicht so hinzunehmen.
Wer heute, zwei Jahre nach den Anschlägen und den neuen Anti-Terror-Gesetzen, eine Bilanz ziehen will, wird eines auf jeden Fall positiv feststellen können: Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund scheint sich deutlich verbessert zu haben. Und positiv hat sich auch die Personalverstärkung bei den Sicherheitsdiensten ausgewirkt. Dadurch sei man überhaupt erst in die Lage versetzt worden, extremistisch geprägten Islamismus genauer unter die Lupe zu nehmen.
Während der Bund insgesamt 3 Milliarden Euro nach den Anschlägen für die innere Sicherheit ausgegeben hat, fallen die Investitionen der Bundesländer in zusätzliches Personal und neue Technik sehr unterschiedlich aus. Und tatsächlich, so Konrad Freyberg von der Gewerkschaft der Polizei, hätten die Beamten zwar nun noch mehr Aufgaben, aber oftmals weniger Kollegen:
Alle Bundesländer haben zumindest nach außen hin sich auf die zunehmende Terrorismusgefahr eingestellt, oft haben sie kleine Pakete geschnürt, andersherum wieder eingespart. Das ist natürlich eine gewisse Doppelzüngigkeit. Ich weiß zum Beispiel aus den neuen Bundesländern, dort wird in fast allen Ländern Tausende von Polizisten eingespart, da nützt es auch nichts wenn man kleinere Sicherheitspakete macht, mit Personalaufstockungen, wenn die Einsparrate größer ist.
Und wie sieht eine abschließende Bewertung der Anti-Terror-Pakete aus? Selbst die Befürworter der Gesetzesänderungen halten sich damit noch zurück. Dafür sei es noch zu früh. Zumal die Regelungen ja auch auf ihre Wirksamkeit hin überprüft – evaluiert - werden und dann, je nach Ergebnis, wieder abgeschafft werden könnten. Nur: Bisher sind – bis auf die Kronzeugenregelung- fast alle sicherheitspolitischen Verschärfungen nicht wieder rückgängig gemacht worden.