Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Landgerichts Wiesbaden, das Berger Ende Mai 2023 zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt hatte. Seine Revision wurde zurückgewiesen.
In einem ersten Urteil war Berger bereits vom Landgericht Bonn wegen Steuerhinterziehung im Cum-Ex-Komplex zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses Urteil ist bereits seit Oktober 2023 rechtskräftig.
Gegen Berger wird jetzt eine Gesamtstrafe aus beiden Urteilen gebildet. Wie hoch diese ist, muss vom Landgericht Wiesbaden entschieden werden.
Bei den Cum-Ex-Geschäften verschiedener Banken war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden.
Diese Nachricht wurde am 25.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.