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Zwischen Fluch und Segen

Mit seiner Rechtsprechung tritt der Europäische Menschenrechtsgerichtshof den Mitgliedsstaaten regelmäßig auf die Füße. Besonders die Briten haben sich geärgert, als ihnen kürzlich verboten wurde, einen Londoner Hasspredigers nach Jordanien abzuschieben. Nun nutzen sie den Vorsitz im Europarat, um eine Reform des Gerichts anzuschieben.

Von Katrin Matthaei | 10.04.2012
    Philipp Davies:

    "Die Briten wollen eines wissen: Wenn wir beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nicht die Reformen durchsetzen können, die wir brauchen - treten wir dann aus der Europäischen Menschenrechtskonvention aus?"

    Diese Frage schleuderte der konservative Abgeordnete Philipp Davies im britischen Unterhaus kürzlich nicht der Opposition entgegen, sondern seiner Parteifreundin Innenministerin Theresa May. Mit seiner anti-europäischen Haltung ist er bei den Torys, der konservativen Regierungspartei, nicht allein. Ob sich diese Gruppe durchsetzt bei der Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, verfolgen Menschenrechtsorganisationen und EU-Politiker sehr genau. Zwar begrüßen sie, dass London seinen derzeitigen Vorsitz im Europarat nutzt, um den völlig überlasteten Gerichtshof zu reformieren. Dennoch befürchtet die grüne EU-Abgeordnete Barbara Lochbihler, dass London unter dem Deckmantel der Reform eine Schwächung des Gerichtshofs verfolgen könnte:

    "Ich sehe das mit Sorge, weil wir seit dem letzten Herbst wiederholt Äußerungen haben - auch von hochrangigen britischen Politikern - die den Gerichtshof kritisieren, die natürlich auch eine Attitüde haben gegen die EU. Deshalb denke ich, die "Brighton Declaration", die die jetzt vorbereiten, ist in einer Reihe von Angriffen auf europäische Institutionen zu sehen."

    Diese Erklärung ist die Grundlage für die Reform des Gerichts und soll in knapp drei Wochen im südenglischen Badeort Brighton verabschiedet werden. Derzeit verhandeln die 47 Mitgliedsstaaten des Europarats über Entwürfe, die der britische Vorsitz eingebracht hat. Die Vorschläge sehen zum Beispiel Strafen für solche Länder vor, die die Straßburger Urteile nicht umsetzen. Das begrüßen Menschenrechtler. Andere Punkte dagegen sehen sie sehr kritisch: So will Großbritannien in die Europäische Menschenrechtskonvention schreiben, dass die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Konvention einen Interpretationsspielraum bekommen. Der deutsche Botschafter beim Europarat, Julius Georg Luy, lehnt diese sogenannte margin of appreciation ab:

    "Wir haben ja nun auch 47 Mitgliedsstaaten mit sehr unterschiedlichen Standards, das heißt die margin of appreciation würde sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Wir sind der Meinung, die Interpretationshoheit, so wie die Europäische Menschenrechtskonvention ausgelegt wird, liegt allein beim Europäischen Gerichtshof."

    Ähnlich sieht das die EU-Abgeordnete und ehemalige Vorsitzende von Amnesty International Deutschland, Barbara Lochbihler:

    "Ein Ermessensspielraum ist für eine Menschenrechtlerin oder auch für eine Juristin immer schon ein rotes Tuch, weil sie immer nicht genau wissen, wie wird denn der ausgefüllt. Und das würde in Ländern insbesondere wie der Türkei aber auch in Russland, der Ukraine, in Serbien und in Polen und in Italien, da wären die Menschen wieder angewiesen auf die nationalen Gerichte, und da wissen wir ja, dass es da nicht immer zum Besten steht."

    Ein weiterer britischer Vorschlag sieht vor, dass der Menschenrechtsgerichtshof die Gerichte in den Mitgliedstaaten auf Anfrage beraten könnte. So würde er entlastet, heißt es. Berücksichtigt das nationale Gericht diese Ratschläge, entfiele aber für Bürger die Möglichkeit, individuell gegen dieses Urteil in Straßburg zu klagen, mit nur einer Ausnahme, im Falle eines "schwerwiegenden Irrtums". Claire Fernandez von der Nichtregierungsorganisation Open Society Justice Initiative ist das zu vage:

    "Ein schwerwiegender Irrtum - das lässt viel Raum für Interpretation. Länder in Mittel- oder Osteuropa könnten zum Beispiel sagen: Unser oberstes Gericht hat im Sinne der freien Meinungsäußerung geurteilt. Der Menschenrechtsgerichtshof müsste dann prüfen und sagen: Naja, einen schwerwiegenden Irrtum sehen wir nicht, deshalb können wir den Fall nicht annehmen."

    Dass solche und andere kritische Passagen am Ende nicht in der Brighton Declaration stehen, dafür mache sich Deutschland stark, so Botschafter Luy:

    "Wir halten den Schutz des Einzelnen und den Anspruch des Einzelnen auf diesen Schutz, für so wichtig, dass wir das Individualbeschwerderecht unter keinen Umständen einschränken wollen."